Bisher waren Sie es gewohnt, dass im Gemeindebrief „Petersbergbote“ ohne Ihr Zutun bestimmte anlassbezogene Daten aus Ihrem Leben oder dem Ihrer Angehörigen bekannt gemacht wurden – sofern Sie dem nicht ausdrücklich widersprochen hatten. Dazu zählen Geburtstage, Taufen, Konfirmationen, Konfirmationsjubiläen, Trauungen und Trauerfeiern.
Die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung lässt dies nun nicht mehr zu. Wenn Sie wünschen, dass Ihre Daten veröffentlicht werden, benötigt die Kirchengemeinde dazu Ihre schriftliche Einwilligung. Verwenden in Sie in diesem Fall bitte das dafür vorgesehene Formular, füllen Sie es entsprechend Ihren Wünschen aus und schicken Sie es an die Kirchengemeinde.